Liebe Elterndelegierte
1. Es freut mich, dass meine Anstrengungen bezüglich der Abklärung zur Weitergabe der Email Adressen der Eltern durch die Schulleitung nun anerkannt wurden und keine Email-Adressen weitergegeben werden ohne jede elterliche Person direkt anzufragen und um Erlaubnis zu bitten. Dieses Vorgehen hatte ich von Anfang an vorgeschlagen. Ungewählte und gewählte Vorstandsmitglieder und die Schulleitung dachten, es wäre eine bessere Idee hinter meinem Rücken vorzugehen. Dieses Vorgehen entsprach nicht dem Schweizer Gesetz und ist nun auch protokolliert und nicht zustande gekommen. Anbei nochmals die Stellungnahme von Sabine Class:
Meine Warnung als Elterndelegierter an alle Eltern der beiden Klassen, welche ich vertrete, war also gerechtfertigt und die schamlose Verheimlichung der Fakten durch die Schulleiung fehl am Platz.
Dass ein Teil des Vorstandes Neuwahlen auf die Beine stellt um das eigene, irrtümliche Vorgehen zu verheimlichen, ist sehr fragwürdig und unehrlich.
2. Gewisse Elterndelegierte und Vorstandsmitglieder waren an der Sitzung vom 9.5.2022 der Meinung, dass es keinen Präsidenten gibt. Im Protokoll steht das aber anders. Offenbar nimmt man es nicht so genau. Es wird ein Präsident gewählt aber der ist dann doch nicht Präsident. An dieser Stelle muss das Elternreglement noch deutlich verbessert werden.
https://elweinbergturner.files.wordpress.com/2021/09/weinberg-turner-protokoll-05.07.2021.pdf
3. Das Protokoll vom 9.5.2022
https://elweinbergturner.files.wordpress.com/2022/05/2022-05-09-protokoll-elternratssitzung.pdf
ist zu undifferenziert und erklärt in keiner Art und Weise die rechtliche Bedeutung des Vorstandes als ein Organ, das genau gleich gestellt ist wie die Schulleitung. Im Protokoll wird davon ausgegangen, dass das Organ des Elternvorstandes der Schule Weinberg/Turner der Schulleitung unterstellt ist. Das ist aber nicht der Fall. Der Elternvorstand ist als Organ der Schulleitung gleichgestellt und nicht unterstellt. Auch eine Website des Eltern-Vorstandes der Schule Weinberg/Turner gehört nicht der Schulleitung unterstellt. Man studiere bitte das Schweizer Gesetz besser.
4. Gemäss Marc Burgherr, Dr. iur., Rechtsanwalt, Departementssekretär, Schul- und Sportdepartement, der Stadt Zürich muss die Abwahl von einem Präsidenten rechtzeitig und genügend klar, traktandiert werden (Art. 67 Abs. 3 ZGB). Dies war für die Sitzung vom 9.5.2022 nicht der Fall. Es wurden einfach Neuwahlen traktandiert. Eine Abwahl wurde nicht traktandiert. Man nimmt es ja nicht so genau. Wozu auch? Warum eigentlich?
https://elweinbergturner.ch/2022/05/05/abwahl-prasident-vorstand-schule-weinberg-turner/
5. Das Schulkreispräsidium sollte mindestens darum bemüht sein, eine schriftliche Stellungname bezüglich den rechtlichen Grundlagen der Abwahl des Präsidenten beim Departementssekretär einzuholen. Genau gleich wie beim Thema Weitergabe der elterlichen Email-Adressen wurde das aber bisher nicht gemacht. Warum eigentlich?
Mit freundlichen Grüssen
Zeno Davatz
+41 43 540 05 50