Aufsichtsbeschwerde: Schule Weinberg-Turner: Verletzung des Datenschutzes

Das Mittel der Aufsichtsbeschwerde steht grundsätzlich allen Bürgerinnen und Bürgern offen (PDF Antwort)

Der Gesetzgeber hat dazu keinerlei Bestimmungen erlassen; somit sind weder Fristen zu beachten, noch ist ein Nachweis der Betroffenheit oder eine andere Legitimation beizubringen.

Andererseits besteht auch kein Anspruch auf eine Behandlung.