Elternmitwirkung Schule Weinberg-Turner

1. Die Artikel 3.1, 3.2 und 3.3 aus diesem Reglement klingen wie aus
dem letzten Jahrhundert.
https://elweinbergturner.files.wordpress.com/2021/09/2020.08.-emw_reglement.pdf

2. Die Artikel 3.1, 3.2 und 3.3 aus dem obigen Reglement widersprechen
auch dem kantonalen Reglement, welches klar sagt:

– Klassenelternabende (Eltern können Themen einbringen, ev. gemeinsame
Vorbereitung mit Lehrperson)
– Mitwirkung bezüglich Ausrichtung des Schulprogramms
– Einbezug bei der externen Schulbeurteilung
– Mithilfe bei der Integration von Neuzugezogenen oder Familien
ausländischer Herkunft

https://www.zh.ch/de/bildung/schulen/volksschule/rechte-und-pflichten-der-eltern/volksschule-elternmitwirkung.html

3. Ich denke das Reglement der Schule Weinberg/Turner muss dem
kantonalen Reglement dringend angepasst werden.

Emailaustausch mit der Schulleitung hat stattgefunden. Das Thema wurde auch an der Vorstandssitzung vom 18.11.2022 diskutiert.